Bundesland

§ 24 VSVgV

Fakultativer Ausschluss

Materialien zu § 24 VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 24

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Der Auftraggeber muss den Ausschlussgrund belastbar feststellen und seine Bedeutung für die Zuverlässigkeit bei diesem Auftrag bewerten. Selbstreinigung bleibt zu prüfen; eine bloße frühere Pflichtverletzung ersetzt diese Bewertung nicht. Die Verweisung auf § 147 GWB ist für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Besonderheiten mitzulesen.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 24.10.2018 – C-124/17, Vossloh Laeis, ECLI:EU:C:2018:855. Selbstreinigung verlangt erforderliche aktive Zusammenarbeit auch mit dem Auftraggeber; Umfang und Ausschlussdauer sind verhältnismäßig und tatbestandsbezogen zu bestimmen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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