Bundesland

§ 43 VSVgV

Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten

Materialien zu § 43 VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 43

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Besonders dokumentationsbedürftig sind Verfahrensausnahmen, Loszusammenfassung, Eignungsnachweise, Wertung und verlängerte Rahmenlaufzeiten. Ein nachträglich erstellter Vermerk kann fehlende zeitnahe Abwägungen nicht beliebig ersetzen. Elektronische Verfahren benötigen eine nachvollziehbare Ablaufdokumentation; Geheimschutz betrifft den Zugang zur Akte, nicht den Verzicht auf die Akte.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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