Bundesland

§ 27 VSVgV

Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

Materialien zu § 27 VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 27

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Referenzen müssen vergleichbare Leistungsfähigkeit und nicht zwingend einen identischen Vorauftrag belegen. Bei geliehenen Kapazitäten kommt es auf deren konkrete Verfügbarkeit an; die Zugehörigkeit zu einem Konzern genügt nicht automatisch.

Versorgungssicherheit und Schutz von Verschlusssachen sind anhand der ausdrücklich geforderten Nachweise zu beurteilen, nicht anhand pauschaler Annahmen über die Herkunft des Unternehmens. Eine Mittelzusage nach Absatz 4 muss schriftlich oder elektronisch mindestens mit fortgeschrittener Signatur beziehungsweise fortgeschrittenem Siegel erfolgen.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 10.10.2013 – C-94/12, SWM Costruzioni 2, ECLI:EU:C:2013:646. Die Bündelung fremder Kapazitäten ist grundsätzlich zulässig; Einschränkungen benötigen eine sachliche Rechtfertigung aus der konkreten Leistung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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