Bundesland

§ 29 VSVgV

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Materialien zu § 29 VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 29

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Frist, Form, erforderliche Unterlagen und Wertungsvorgaben dürfen nicht im Widerspruch zur Bekanntmachung stehen. Soweit sensible Unterlagen nur unter Geheimschutz zugänglich sind, muss deren Bereitstellung mit dem Zeitbedarf der Angebotserstellung abgestimmt werden. Die Aufforderung ist kein Anlass, erstmals sachlich neue Eignungs- oder Zuschlagsmaßstäbe einzuführen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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