Bundesland

§ 104 GWB

Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge

Materialien zu § 104 GWB

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 104

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein ziviles Standardprodukt wird nicht allein durch den Käufer zu Militärausrüstung. Bei angepasster Ausrüstung und unmittelbar lebenszyklusbezogenen Leistungen ist der funktionale Zusammenhang entscheidend. Nichtmilitärische Verschlusssachenaufträge müssen die gesetzlich verlangte vergleichbare Schutzbedürftigkeit aufweisen; gewöhnliche Geschäftsgeheimnisse reichen dafür nicht.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 7.6.2012 – C-615/10, Insinööritoimisto InsTiimi, ECLI:EU:C:2012:324. Für die militärische Einordnung ist die besondere Zweckbestimmung beziehungsweise Anpassung der Ausrüstung entscheidend; der militärische Nutzer allein genügt nicht.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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