Bundesland

§ 136 GWB

Anwendungsbereich

Materialien zu § 136 GWB

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 136

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die bloße Eigenschaft des Unternehmens als Versorger genügt nicht für alle seine Geschäfte. Hilfsbeschaffungen können erfasst sein, wenn sie funktional der Sektorentätigkeit dienen. Fehlt dieser Bezug, sind bei öffentlichen Auftraggebern gegebenenfalls die allgemeinen Regeln anzuwenden.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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