Bundesland

§ 137 GWB

Besondere Ausnahmen

Materialien zu § 137 GWB

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 137

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Weiterverkauf oder Vermietung rechtfertigen eine Ausnahme nur unter den gesetzlichen Wettbewerbsbedingungen. Ebenso darf ein außerhalb der Union erfüllter Auftrag nicht bloß wegen eines ausländischen Leistungsorts ausgenommen werden; die vorgeschriebene Verbindung zur dortigen Tätigkeit ist entscheidend. Informationspflichten gegenüber der Kommission bleiben zu beachten.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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