Bundesland

§ 143 GWB

Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz

Materialien zu § 143 GWB

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 143

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eine Bergbauberechtigung eröffnet keine allgemeine Befreiung sämtlicher Unternehmensbeschaffungen. Maßgeblich sind die gesetzlich benannten Voraussetzungen und Verpflichtungen für die erfassten Tätigkeiten. Sonstige Beschaffungen bleiben nach der allgemeinen Auftraggeber- und Tätigkeitszuordnung zu beurteilen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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