Bundesland

§ 31 UVgO

Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern

Materialien zu § 31 UVgO

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar UVgO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 31

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eignung und gesetzliche Ausschlussgründe sind getrennt zu prüfen. Die entsprechende GWB-Anwendung umfasst Selbstreinigung und Höchstdauer. Für frühere Schlechtleistung entfällt nur das Erfordernis von Vertragsbeendigung, Schadensersatz oder vergleichbarer Folge; erhebliche oder fortdauernde Mängel wesentlicher Anforderungen bleiben nötig.

Bloße Unzufriedenheit oder eine streitige Rechnung genügt nicht. Tatsachen, Verantwortung und Abhilfemaßnahmen sind konkret zu würdigen.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 24.10.2018 – C-124/17, Vossloh Laeis, ECLI:EU:C:2018:855. Selbstreinigung verlangt erforderliche aktive Zusammenarbeit auch mit dem Auftraggeber; Umfang und Ausschlussdauer sind verhältnismäßig und tatbestandsbezogen zu bestimmen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar UVgO

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