Materialien zu § 35 UVgO
KI-Kommentierung zu § 35
Auslegung
Kriterium und Nachweis sind auseinanderzuhalten. Eigenerklärungen entlasten, schließen aber Aufklärung bei konkreten Zweifeln nicht aus. EEE, amtliche Verzeichnisse und Zertifizierungen belegen nur die tatsächlich abgedeckten Angaben.
Besondere auftragsbezogene Anforderungen können weitere Belege verlangen. Bei berechtigt nicht beschaffbarem Nachweis sind geeignete Alternativen zu prüfen; die materielle Eignung entfällt dadurch nicht. Nachforderung richtet sich zusätzlich nach § 41.
Rechtsprechung
EuGH, Urteil vom 10.10.2013 – C-336/12, Manova, ECLI:EU:C:2013:647. Bereits vor Fristablauf objektiv vorhandene Unterlagen konnten nachgefordert werden, soweit ihre rechtzeitige Vorlage nicht ausdrücklich unter Ausschlussandrohung verlangt war.
Stand
Oktober 2026