Bundesland

§ 45 VgV

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Materialien zu § 45 VgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 45

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein Mindestjahresumsatz über dem Doppelten des geschätzten Auftragswerts erfordert besondere auftragsbezogene Risiken und eine tragfähige Begründung. Bei Losen ist grundsätzlich das einzelne Los maßgeblich; gleichzeitig auszuführende Losgruppen können gesonderte Anforderungen rechtfertigen. Junge Unternehmen dürfen bei berechtigtem Fehlen verlangter Unterlagen auf andere geeignete Nachweise zurückgreifen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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