Bundesland

§ 48 VgV

Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Materialien zu § 48 VgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 48

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eine Nachweisforderung ohne erkennbaren materiellen Eignungsmaßstab darf nicht nachträglich zum selbstständigen Ausschlusskriterium werden. Eigenerklärungen und amtliche Bescheinigungen sind nach den gesetzlichen Abstufungen einzusetzen; unnötige Mehrfachbelege belasten den Wettbewerb.

Die spätere Überprüfung muss die tatsächliche Eignung klären und darf keine neue Auswahlkonzeption einführen. Die aktuelle Fassung verlangt zudem eine erkennbare Festlegung des Vorlagezeitpunkts; in den Fällen des § 122 Abs. 3 Satz 2 GWB sind Unterlagen grundsätzlich erst nach vorläufiger Prüfung anzufordern.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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