Bundesland

§ 50 VgV

Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Materialien zu § 50 VgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 50

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die EEE ermöglicht die vorläufige Erklärung, dass Eignungsvoraussetzungen erfüllt sind und Ausschlussgründe fehlen. Kapazitätsgeber sind im erforderlichen Umfang einzubeziehen. Vor dem Zuschlag sind die maßgeblichen Nachweise nach den gesetzlichen Regeln zu prüfen; eine formal vollständige EEE schützt nicht vor den Folgen unzutreffender Angaben.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 22.1.2026 – C-812/24, LIPOR und PreZero Portugal, ECLI:EU:C:2026:38. Auch die hundertprozentige Tochter ist für die Eignungsleihe ein anderes Unternehmen; ihre fehlende EEE darf bei zulässiger gleichbehandelnder Nachbesserung nicht allein zum Ausschluss führen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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