Bundesland

§ 58 VgV

Zuschlag und Zuschlagskriterien

Materialien zu § 58 VgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 58

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Unternehmenseignung und Angebotsqualität sind auseinanderzuhalten; die Qualifikation des konkret eingesetzten Personals darf berücksichtigt werden, wenn sie die Ausführungsqualität erheblich beeinflusst. Ein Notensystem ist nicht schon mangels ausformulierter Punktstufen unzulässig.

Erforderlich bleibt eine nachvollziehbare Begründung, weshalb die angebotenen Leistungen die jeweilige Bewertung verdienen. Die ausdrücklich aufgenommenen Aspekte digitaler Souveränität müssen ebenso auftragsbezogen, transparent und überprüfbar ausgestaltet werden.

Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 4.4.2017 – X ZB 3/17, Postdienstleistungen, NZBau 2017, 366. Ein transparentes Notensystem benötigt nicht stets vorab ausformulierte Punktstufen, wohl aber eine eingehende Dokumentation der qualitativen Angebotswertung.

EuGH, Urteil vom 26.3.2015 – C-601/13, Ambisig, NZBau 2015, 312. Bei intellektuellen Dienstleistungen kann die Qualität des konkret eingesetzten Teams ein auftragsbezogenes Zuschlagskriterium sein.

Nachweise

Lena Haußmann/Christian P. Kokew, Wertung von Konzepten – Auslegung, Aufklärung und andere Herausforderungen, NZBau 2024, 258.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VgV

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