Bundesland

§ 25 VSVgV

Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung

Materialien zu § 25 VSVgV

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 25

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ein Register- oder Erlaubnisnachweis darf nur verlangt werden, soweit er für die angebotene Leistung relevant ist. Gesetzlich anerkannte ausländische Nachweise sind einzubeziehen. Der formale Nachweis der Berufsausübung ersetzt keine Prüfung technischer Leistungsfähigkeit oder des erforderlichen Geheimschutzes.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VSVgV

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