Bundesland

§ 101 GWB

Konzessionsgeber

Materialien zu § 101 GWB

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 101

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Bei Sektorenunternehmen genügt die bloße Existenz eines Nutzungsrechtsvertrags nicht; die Konzession muss der erfassten Sektorentätigkeit dienen. Die ausdrückliche Beschränkung auf § 102 Abs. 2 bis 7 ist zu beachten. Für öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 besteht dagegen die allgemeine Anknüpfung an die Konzessionsvergabe.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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