Bundesland

§ 135 GWB

Unwirksamkeit

Materialien zu § 135 GWB

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 135

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Erfasst sind insbesondere Verstöße gegen § 134 und rechtswidrige Vergaben ohne erforderliche Unionsbekanntmachung. Die verkürzte 30-Tage-Frist setzt die gesetzlich geforderte Information beziehungsweise Bekanntmachung mit ausreichenden Gründen voraus; daneben gilt die Höchstfrist von sechs Monaten.

Die freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung schützt nur bei einer vertretbaren Annahme zulässiger Direktvergabe und eingehaltenem Stillstand. Absatz 4 erlaubt ausnahmsweise Vertragserhaltung bei zwingendem Allgemeininteresse, dann aber mit wirksamer Geldsanktion oder Laufzeitverkürzung.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 11.9.2014 – C-19/13, Fastweb, ECLI:EU:C:2014:2194. Die freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung schützt nur bei vertretbarer Annahme einer zulässigen Direktvergabe, ausreichender Begründung und eingehaltenem Stillstand.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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