Bundesland

§ 148 GWB

Anwendungsbereich

Materialien zu § 148 GWB

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 148

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Eine als Konzession bezeichnete Beschaffung ohne tatsächlichen Risikotransfer bleibt gegebenenfalls gewöhnlicher öffentlicher Auftrag. Die Sonderregeln greifen nur im erfassten persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich. Bei gemischten Verträgen sind zusätzlich §§ 110 bis 112 zu beachten.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 10.9.2009 – C-206/08, Eurawasser, ECLI:EU:C:2009:540. Auch ein begrenztes branchenbedingtes Betriebsrisiko kann eine Konzession tragen, wenn der Betreiber das tatsächlich bestehende relevante Risiko übernimmt.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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