Materialien zu § 98 GWB
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026
KI-Kommentierung zu § 98
Auslegung
Die Zuordnung zu öffentlichem Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber ist vor der Wahl des Verfahrensregimes zu klären. Dieselbe Organisation kann je nach Beschaffung in unterschiedlichen Rollen handeln. Ein öffentliches Interesse an der Leistung allein macht einen privaten Käufer noch nicht zum Auftraggeber nach Teil 4.
Normverweise
Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand
Oktober 2026