Bundesland

§ 98 GWB

Auftraggeber

Materialien zu § 98 GWB

1
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 98

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Zuordnung zu öffentlichem Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber ist vor der Wahl des Verfahrensregimes zu klären. Dieselbe Organisation kann je nach Beschaffung in unterschiedlichen Rollen handeln. Ein öffentliches Interesse an der Leistung allein macht einen privaten Käufer noch nicht zum Auftraggeber nach Teil 4.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar GWB

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