Bundesland

§ 12 UVgO

Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb

Materialien zu § 12 UVgO

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar UVgO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 12

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Ohne Teilnahmewettbewerb sind grundsätzlich mehrere, regelmäßig mindestens drei Unternehmen anzusprechen; ein einziges verlangt Absatz 3. Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sind nicht verhandelbar. Änderungen und wesentliche Informationen müssen alle verbliebenen Bieter mit ausreichender Bearbeitungszeit erreichen.

Endgültige Angebote haben eine einheitliche Frist und werden nicht weiterverhandelt. Zuschlag auf Erstangebote setzt den angekündigten Vorbehalt voraus.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 29.3.2012 – C-599/10, SAG ELV Slovensko, ECLI:EU:C:2012:191. Angebotsaufklärung darf kein neues Angebot schaffen; auffällig niedrige Preise erfordern Gelegenheit zur sachlichen Erklärung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar UVgO

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