Bundesland

§ 2 UVgO

Grundsätze der Vergabe

Materialien zu § 2 UVgO

2
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar UVgO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 2

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit begrenzen insbesondere Nachweise, Fristen und Ausschlüsse. Ökologische und soziale Ziele sind im jeweils passenden Instrument mit dessen Voraussetzungen umzusetzen: Leistungsmerkmal, Eignung, Zuschlagskriterium und Ausführungsbedingung sind nicht austauschbar. Ein kleiner Anbieterkreis ist zulässig, wenn die Anforderungen bedarfsbezogen und angemessen sind; die bloße Bezeichnung als Qualitätsziel rechtfertigt keine Marktsperre.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 17.9.2002 – C-513/99, Concordia Bus Finland, NZBau 2002, 618. Auftragsbezogene Umweltkriterien sind bei transparenter und diskriminierungsfreier Ausgestaltung zulässig; ihre Erfüllbarkeit durch nur wenige Anbieter beweist allein keine Bevorzugung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar UVgO

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B