Bundesland

§ 6 UVgO

Dokumentation

Materialien zu § 6 UVgO

2
VergabeVorschriften.de KI-Kommentar UVgO
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 6

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die Akte muss tragende Entscheidungen von Bedarf und Verfahrenswahl bis Nachforderung und Wertung zeitnah nachvollziehbar machen. Bloße Punktzahlen genügen bei komplexer Konzeptwertung regelmäßig nicht. Elektronische Textform ist zulässig.

Die Mindestaufbewahrung von drei Jahren ab Zuschlag lässt längere Fachfristen unberührt. Spätere Erläuterung vorhandener Gründe ist von erstmaliger Erfindung oder Austausch der Maßstäbe zu unterscheiden; die nötige Fehlerkorrektur hängt vom betroffenen Schritt ab.

Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 4.4.2017 – X ZB 3/17, Postdienstleistungen, NZBau 2017, 366. Ein transparentes Notensystem benötigt nicht stets vorab ausformulierte Punktstufen, wohl aber eine eingehende Dokumentation der qualitativen Angebotswertung.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar UVgO

Ihre relevanten Gesetze ohne erneutes Suchen

Tipp: Starten Sie diese Bookmark-Aktion auf genau der Seite, die Sie speichern möchten – etwa auf der Hauptseite Ihres Rechtsgebiets oder bei Ihrem bevorzugten Gesetz.

Bookmark hinzufügen

Speichern Sie die aktuell geöffnete Vergabevorschriften.de-Seite und wählen Sie als Ordner am besten die „Lesezeichenleiste“.

Ihr Browser
  1. Im Browsermenü „Lesezeichen hinzufügen“ wählen.
Tastenkombination Strg+D

Lesezeichenleiste einblenden

Danach blenden Sie die Lesezeichenliste am besten mit der nachfolgenden Tastenkombination dauerhaft ein. Dadurch genügt ein Klick zu allen relevanten Gesetzen.

Öffnen Sie im Browsermenü die Lesezeichenleiste.

Tastenkombination Strg+Umschalt+B