Bundesland

§ 11a VOB/A

Anforderungen an elektronische Mittel

Materialien zu § 11a VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 11a

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Elektronische Mittel müssen verfügbar, kompatibel und diskriminierungsfrei sein; technische Parameter und Zeitmessung sind offenzulegen. Verschlüsselung, Integrität und Zugriffsrechte müssen vorzeitige Kenntnis verhindern.

Bei nicht allgemein verfügbaren Mitteln einschließlich BIM ist der vorgeschriebene kostenlose Zugang bereitzustellen. Störungen sind nach Ursache und Verantwortungsbereich zu prüfen; eine pauschale Bieterrisikoklausel heilt keine Fehlfunktion der Auftraggeberplattform.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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