Bundesland

§ 5 VOB/A

Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe

Materialien zu § 5 VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 5

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die gemeinsame Vergabe zugehöriger Lieferungen beseitigt nicht die Pflicht zu Mengen- und Fachlosen. Eigenständige Fachmärkte sind zuerst zu bestimmen; Zusammenfassung braucht konkrete wirtschaftliche oder technische Gründe.

Übliche Koordination genügt nicht, erhebliche Schnittstellenrisiken oder Mehrkosten können dagegen tragen. Neue GWB-Ausnahmen gelten nicht ohne entsprechende Einbeziehung automatisch für nationale Bauvergaben.

Rechtsprechung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2011 – VII-Verg 63/10, ECLI:DE:OLGD:2011:0323.VII.VERG63.10.00. Bei einer durch den Bedarf gerechtfertigten Produktentscheidung sind sachliche Gründe, Nachvollziehbarkeit und fehlende Diskriminierungsabsicht zu prüfen.

Nachweise

Stefan Hertwig, Leistungsbilder und Lose, NZBau 2024, 723.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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