Materialien zu § 5 VOB/A
KI-Kommentierung zu § 5
Auslegung
Die gemeinsame Vergabe zugehöriger Lieferungen beseitigt nicht die Pflicht zu Mengen- und Fachlosen. Eigenständige Fachmärkte sind zuerst zu bestimmen; Zusammenfassung braucht konkrete wirtschaftliche oder technische Gründe.
Übliche Koordination genügt nicht, erhebliche Schnittstellenrisiken oder Mehrkosten können dagegen tragen. Neue GWB-Ausnahmen gelten nicht ohne entsprechende Einbeziehung automatisch für nationale Bauvergaben.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.3.2011 – VII-Verg 63/10, ECLI:DE:OLGD:2011:0323.VII.VERG63.10.00. Bei einer durch den Bedarf gerechtfertigten Produktentscheidung sind sachliche Gründe, Nachvollziehbarkeit und fehlende Diskriminierungsabsicht zu prüfen.
Nachweise
Stefan Hertwig, Leistungsbilder und Lose, NZBau 2024, 723.
Stand
Oktober 2026