Bundesland

§ 19 VOB/A

Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

Materialien zu § 19 VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 19

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Die vorgesehene Unterrichtung ist zeitnah, nähere Begründung auf Textformantrag binnen 15 Kalendertagen zu geben. Endpunktzahl oder pauschaler Wirtschaftlichkeitshinweis erklärt den konkreten Vergleich nicht stets ausreichend. Geheimnisse lassen sich durch aussagekräftige Zusammenfassung schützen.

Nicht berücksichtigte Entwürfe dürfen nicht wirtschaftlich weiterverwendet werden; Rückgabe und notwendige Aktenaufbewahrung sind zu unterscheiden. Die Norm schafft keine allgemeine GWB-Wartefrist oder umfassende Akteneinsicht.

Rechtsprechung

EuGH, Urteil vom 17.11.2022 – C-54/21, Antea Polska, NZBau 2023, 397. Geheimhaltungsanträge sind konkret zu prüfen; wesentliche nicht vertrauliche Entscheidungsinhalte müssen wirksamen Rechtsschutz ermöglichen.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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