Bundesland

§ 7b VOB/A

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

Materialien zu § 7b VOB/A

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VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A
Stand: Oktober 2026

KI-Kommentierung zu § 7b

Stand

Oktober 2026

Auslegung

Baubeschreibung erläutert Vorhaben und Bedingungen, Leistungsverzeichnis die vergüteten Teilleistungen. Positionen müssen technisch und preislich gleichartige Arbeiten bündeln; wesentliche Zeichnungen und Proben sind eindeutig zuzuordnen.

Bereits vertraglich oder nach Verkehrssitte geschuldete Nebenleistungen müssen nicht wiederholt werden; fehlende Hauptleistungen werden dadurch nicht ersetzt. Unklare Mengen und Sammelpositionen begünstigen Preisverlagerungen, die von bloßen Niedrigpreisen zu unterscheiden sind.

Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 19.6.2018 – X ZR 100/16, Uferstützmauer, ECLI:DE:BGH:2018:190618UXZR100.16.0. Kostenunterschreitende Einzelpreise sind nicht schon fehlende Preisangaben; gegenläufig überhöhte Positionen können aber eine unzulässige Preisverlagerung und spekulative Übervorteilung indizieren.

Normverweise

Quelle: VergabeVorschriften.de KI-Kommentar VOB/A

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