Materialien zu § 7b VOB/A
KI-Kommentierung zu § 7b
Auslegung
Baubeschreibung erläutert Vorhaben und Bedingungen, Leistungsverzeichnis die vergüteten Teilleistungen. Positionen müssen technisch und preislich gleichartige Arbeiten bündeln; wesentliche Zeichnungen und Proben sind eindeutig zuzuordnen.
Bereits vertraglich oder nach Verkehrssitte geschuldete Nebenleistungen müssen nicht wiederholt werden; fehlende Hauptleistungen werden dadurch nicht ersetzt. Unklare Mengen und Sammelpositionen begünstigen Preisverlagerungen, die von bloßen Niedrigpreisen zu unterscheiden sind.
Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 19.6.2018 – X ZR 100/16, Uferstützmauer, ECLI:DE:BGH:2018:190618UXZR100.16.0. Kostenunterschreitende Einzelpreise sind nicht schon fehlende Preisangaben; gegenläufig überhöhte Positionen können aber eine unzulässige Preisverlagerung und spekulative Übervorteilung indizieren.
Stand
Oktober 2026