Letzte Änderung: 07.02.2017
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Abschnitt 1
(§§
1 –
7)
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation
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Abschnitt 2
(§§
8 –
48)
Vergabeverfahren
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Unterabschnitt 1 (§§
8 –
14)
Verfahrensarten
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§ 8
Wahl der Verfahrensart
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§ 9
Öffentliche Ausschreibung
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§ 10
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
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§ 11
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
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§ 12
Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
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§ 13
Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
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§ 14
Direktauftrag
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§ 8
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Unterabschnitt 2 (§§
15 –
19)
Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren
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Unterabschnitt 3 (§§
20 –
26)
Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Unterabschnitt 4 (§§
27 –
30)
Veröffentlichungen; Transparenz
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Unterabschnitt 5 (§§
31 –
36)
Anforderungen an Unternehmen; Eignung
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Unterabschnitt 6 (§§
37 –
40)
Einreichung, Form und Umgang mit Teilnahmeanträgen und Angeboten
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Unterabschnitt 7 (§§
41 –
48)
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag
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§ 41
Prüfung der Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen
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§ 42
Ausschluss von Teilnahmeanträgen und Angeboten
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§ 43
Zuschlag und Zuschlagskriterien
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§ 44
Ungewöhnlich niedrige Angebote
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§ 45
Auftragsausführung
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§ 46
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
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§ 47
Auftragsänderung
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§ 48
Aufhebung von Vergabeverfahren
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§ 41
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Unterabschnitt 1 (§§
8 –
14)
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Abschnitt 3
(§§
49 –
52)
Vergabe von Aufträgen für besondere Leistungen; Planungswettbewerbe
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Abschnitt 4
(§§
53 –
54)
Schlussbestimmungen